Die Corona-Schutzverordnung hat sich nicht wesentlich für uns geändert.
Sport im Freien mit 2G (Genesen oder Geimpft)
Sport + Gastronomie in Innenräumen mit 2G+ Regel (Genesen oder Geimpft plus Test). Die zusätzliche Testpflicht entfällt für Personen, die über eine wirksame Auffrischungsimpfung (Booster) verfügen. Weitere Alternativen siehe Grafik unten.
Teilnehmer haben dies mittels Impfpass oder Impf-App bzw. schriftlichem Nachweis bei Beginn der jeweiligen Veranstaltung nachzuweisen.
Es gilt weiterhin im öffentlichen Personen-Nahverkehr die 3G-Regel, aber auch die Maskenpflicht.
Die Corona-Schutzverordnung unterscheidet vor allem zwischen:
Sport im Freien mit 2G (Genesen oder Geimpft)
Sport + Gastronomie in Innenräumen mit 2G+ Regel (Genesen oder Geimpft plus Test). Die zusätzliche Testpflicht entfällt für Personen, die über eine wirksame Auffrischungsimpfung (Booster) verfügen oder bei denen innerhalb der letzten drei Monate eine Infektion mittels PCR-Test nachgewiesen wurde, obwohl sie zuvor vollständig immunisiert waren.
Teilnehmer haben dies mittels Impfpass oder Impf-App bzw. schriftlichem Nachweis bei Beginn der jeweiligen Veranstaltung nachzuweisen.
Es gilt weiterhin im öffentlichen Personen-Nahverkehr die 3G-Regel, aber auch die Maskenpflicht.
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Hier die entsprechende Auszüge von der Stadt Essen:
„Die 2G-Regel, also der Zugang bzw. die Nutzung nur für Geimpfte und Genesene, gilt für: …die gemeinsame Sportausübung (Wettkampf und Training) im Freien auf und in Sportstätten sowie außerhalb von Sportstätten im öffentlichen Raum sowohl im Amateursport als auch im Profisport…
…. alle sonstigen gastronomischen Angebote, wenn die Nutzung sich nicht auf das bloße Abholen von Speisen und Getränken beschränkt …
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„Bei der 2G-plus-Regel erfolgt der Zugang nur für Geimpfte und Genesene, die zusätzlich einen negativen Testnachweis vorweisen können. Dieser kann in Form eines Schnelltestes (nicht älter als 24 Stunden) oder eines PCR-Testes (nicht älter als 48 Stunden) erfolgen. Die zusätzliche Testpflicht entfällt für Personen, die über eine wirksame Auffrischungsimpfung verfügen oder bei denen innerhalb der letzten drei Monate eine Infektion mittels PCR-Test nachgewiesen wurde, obwohl sie zuvor vollständig immunisiert waren. Die 2G-plus-Regel gilt für: …
die gemeinsame Sportausübung (Wettkampf und Training) in Innenräumen in Sportstätten sowie außerhalb von Sportstätten im öffentlichen Raum …
alle sonstigen gastronomischen Angebote, wenn die Nutzung sich nicht auf das bloße Abholen von Speisen und Getränken beschränkt
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Ausnahmen kann es nur aus gesundheitlichen Gründen mit Nachweis geben: „…Personen, die über ein ärztliches Attest verfügen, demzufolge sie derzeit oder bis zu einem Zeitpunkt, der höchstens sechs Wochen zurückliegt, aus gesundheitlichen Gründen nicht gegen Covid-19 geimpft werden können; diese Personen müssen über einen Testnachweis in Form eines Schnelltestes (nicht älter als 24 Stunden) oder eines PCR-Testes (nicht älter als 48 Stunden) verfügen. …“
Veraltetet, seit 13.01.2022 gilt eine verschärfte Regelung
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Die aktuelle Corona-Schutzverordnung unterscheidet aktuell vor allem zwischen:
Sport im Freien/Gastronomie mit 2G (Genesen oder Geimpft)
Sport in Innenräumen mit 2G+ Regel (Genesen oder Geimpft plus Test).
Teilnehmer haben dies mittels Impfpass oder Impf-App bzw. schriftlichem Nachweis bei Beginn der jeweiligen Veranstaltung nachzuweisen.
Es gilt weiterhin im öffentlichen Personen-Nahverkehr die 3G-Regel, aber auch die Maskenpflicht.
Hier die entsprechende Auszüge von der Stadt Essen:
„Die 2G-Regel, also der Zugang bzw. die Nutzung nur für Geimpfte und Genesene, gilt für: …die gemeinsame Sportausübung (Wettkampf und Training) im Freien auf und in Sportstätten sowie außerhalb von Sportstätten im öffentlichen Raum sowohl im Amateursport als auch im Profisport…
…. alle sonstigen gastronomischen Angebote, wenn die Nutzung sich nicht auf das bloße Abholen von Speisen und Getränken beschränkt …
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„Bei der 2G-plus-Regel erfolgt der Zugang nur für Geimpfte und Genesene, die zusätzlich einen negativen Testnachweis vorweisen können. Dieser kann in Form eines Schnelltestes (nicht älter als 24 Stunden) oder eines PCR-Testes (nicht älter als 48 Stunden) erfolgen. Die 2G-plus-Regel gilt für: …
die gemeinsame Sportausübung (Wettkampf und Training) in Innenräumen in Sportstätten sowie außerhalb von Sportstätten im öffentlichen Raum …
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Ausnahmen kann es nur aus gesundheitlichen Gründen mit Nachweis geben: „…Ebenfalls von der 2G-Regel ausgenommen sind Personen, die über ein ärztliches Attest verfügen, demzufolge sie derzeit oder bis zu einem Zeitpunkt, der höchstens sechs Wochen zurückliegt, aus gesundheitlichen Gründen nicht gegen Covid-19 geimpft werden können; diese Personen müssen über einen Testnachweis in Form eines Schnelltestes (nicht älter als 24 Stunden) oder eines PCR-Testes (nicht älter als 48 Stunden) verfügen. er als 48 Stunden) verfügen. …“
ich wünsche euch allen ein frohes und vor allem gesundes Neues Jahr 2022.
Leider hat Corona uns weiterhin kräftig im Griff und hat neuerdings mit der ansteckenderen Omikron-Variante wieder neue Einschränkungen für den Sport mit sich gebracht.
Daher sind wir gezwungen, ab sofort unser Sportangebot dementsprechend anzupassen und einen Teil davon für die nächste Zeit wieder, wie schon einmal im letzten Jahr, über Zoom über das Internet anzubieten. Darüber hinaus wird ein dritter Termin am Freitag angeboten, womit dann auch wieder das Fitnessprogramm, das ja in den letzten Monaten leider ausfallen musste, wieder möglich ist.
Hygieneregeln für Innenräume/Indoor: Der Zutritt zur Sporthalle ist nur für Teilnehmer nach der 2G-Plus-Regel, d. h. Geimpfte und Genesene mit aktuellem Test (nicht älter als 24 h) möglich (muss der Übungsleiterin vor Beginn nachgewiesen werden).
In der Halle Beachtung der AHA-Regeln. Die Mund-Nasen-Maske kann nur während der eigentlichen Sportausübung abgenommen werden.
Hygieneregeln beim Sport im Freien/Outdoor : Teilnahme ist nur nach der 2G-Regel (Geimpfte oder Genesene) möglich, die dem Übungsleiter vor Beginn nachgewiesen werden muss.
Es gelten die üblichen AHA-Regeln; die Mund-Nasen-Maske kann bei der eigentlichen Sportausübung abgenommen werden.
Für die nächste Zeit (und bis Corona uns wiederum zu Änderungen zwingt) ist das Programm wie folgt im PDF oder unten als Text:
Mo 18.00-19.00 Uhr:Seniorengruppe: Gymnastik und Fitnessprogramm (mit Gudrun)
Ort: Turnhalle der Käthe-Kollwitz-Schule, Christinenstr. 4
Hygieneregeln: Der Zutritt zur Sporthalle ist nur für Teilnehmer nach der 2G-Plus-Regel, d. h. Geimpfte und Genesene mit aktuellem Test (nicht älter als 24 h) möglich (muss der Übungsleiterin vor Beginn nachgewiesen werden).
In der Halle Beachtung der AHA-Regeln. Die Mund-Nasen-Maske kann nur während der eigentlichen Sportausübung abgenommen werden.
Home-Sportprogramm über Zoom im Internet
(Zugangslink wird separat per Mail mitgeteilt):
Bei Problemen mit dem Zugang:
Kontakt: Wolfgang Wanzl, Tel. (0201) 47 16 33 oder
Mail:
Mi 18.00-19.00 Uhr: Wirbelsäulengymnastik, ausgezeichnet mit dem
Qualitätssiegel „Pluspunkt Gesundheit. DTB“ (mit Gudrun)
Fr 18.00-19.00 Uhr:Funktionsgymnastik, Konditions- und Fitnesstraining
für alle Altersgruppen (mit Maria)
im Freien:
Ort: überwiegend im Waldgebiet an der Schillerwiese, Eichenstraße und in angrenzenden Gebieten
Mo 09.30-11.15 Uhr: Nordic-Walking im Stadtwald; für Sportliche mit Grundkondition, ohne Anleitung, ganzjährig.
Teilnahme ist nur nach der 2G-Regel (Geimpfte oder Genesene) möglich, die dem Übungsleiter vor Beginn nachgewiesen werden muss.
Es gelten die üblichen AHA-Regeln; die Mund-Nasen-Maske kann bei der eigentlichen Sportausübung abgenommen werden.
Die Walking- und Nordic-Walking-Termine sind ein Angebot der Skigilde auch an alle Wanderer der Abteilung Essen, die nicht Mitglied der Skigilde sind, zum Mitmachen und Ausprobieren.
Sonstige Veranstaltung:
Do 10.02.22 – 15.00 h: Besichtigung einer Feuerwache der Essener Feuerwehr (es gilt 2G-Regel!!)
auch unsere ehrenamtlichen Büro-Mitarbeiter gehen in den wohlverdienten Weihnachtsurlaub: Am 28.12.2021 bleibt die Geschäftsstelle geschlossen.
Wir sind wieder da ab Dienstag, 04.01.2022.
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