Es sind nun Lockerungen erfolgt, welche auch unsere Angebote wie Wandern/Radwandern/Nordic Walking/Laufen betreffen. Weitere Lockerungen werden für Mitte März erwartet.
Die 3G-Regel, also der Zugang bzw. die Nutzung für Geimpfte, Genesene und Getestete, gilt für: (…) gemeinsame oder gleichzeitige Ausübung von kontaktfreiem Sport, wie Leichtathletik, Tennis oder Golf, im Freien im öffentlichen Raum sowie gemeinsame Sportausübung innerhalb der Kontaktbeschränkungen (von § 6 Satz 1 Nummer 1 bis 3) im Freien im öffentlichen Raum
Die 2G-plus-Regel (Zugang nur für Geimpfte und Genesene, die zusätzlich einen negativen Testnachweis vorweisen können) gilt für:
die gemeinsame oder gleichzeitige Sportausübung (Wettkampf und Training) in Innenräumen in Sportstätten sowie in sonstigen Innenräumen im öffentlichen Raum (unter Ausnahme der Nutzung durch Schulen, die sich nach den Regeln der Coronabetreuungsverordnung richtet) sowohl im Amateursport als auch im Profisport
alle sonstigen gastronomischen Angebote, wenn die Nutzung sich nicht auf das bloße Abholen von Speisen und Getränken beschränkt
Für die Ausnahmen zur 2G Plus Regel, bitte die Grafik unten beachten
Die 2G-Regel, also der Zugang bzw. die Nutzung nur für Geimpfte und Genesene, gilt für:
Museen, Ausstellungen, Gedenkstätten und sonstige Kultureinrichtungen, Konzerte, Aufführungen, Lesungen und sonstige Kulturveranstaltungen in Theatern, Kinos und sonstigen Kultureinrichtungen sowie außerhalb von Kultureinrichtungen. Dazu zählt auch die Stadtbibliothek Essen.
Beim Gesundheitswandern wird natürlich gewandert. Das Besondere passiert unterwegs:
An schönen Plätzen in der Natur werden gemeinsam Übungen gemacht, die Koordination, Kraft, Ausdauer und Entspannung verbessern.
Gesundheitswandern bedeutet:
Eine Kombination aus kurzen Wanderungen und einfachen aber wirksamen Übungen
Behutsam die Ausdauer zu trainieren
Beim Wandern den Alltag hinter sich zu lassen
Einzelne Muskelpartien zu kräftigen
Tipps und Tricks für mehr Bewegung im täglichen Leben
Den eigenen Körper besser kennen zu lernen
Sich selbst etwas Gutes zu tun
Spaß haben und Lachen!
Insgesamt besteht der Kurs aus 3 Terminen (Kurs bedeutet, es sollte möglichst an allen 3 Tagen teilgenommen werden.)
Am Freitag, den 18.3., 25.3. und 8.4.22
Los geht es jeweils um 10 Uhr an verschiedenen Treffpunkten in Essen, die alle gut mit dem ÖPV zu erreichen sind.
(Näheres zu den Treffpunkten erfahrt Ihr nach Anmeldung per Mail)
Die Wanderungen dauern ca. 3h und stehen immer unter einem anderen gesundheitsrelevanten Thema.
Bequeme Kleidung, leichte Wander- oder Trekkingschuhe und Wanderstöcke sind als Ausrüstung zu empfehlen.
Voraussetzung für die Teilnahme an den Wanderungen ist lediglich ein guter Gesundheitszustand.
Teilnahme nur nach Anmeldung bis zum 14.3.22 per E-Mail an
(Mindestteilnehmerzahl 5, maximal 16 Personen)
Lust mal was Neues auszuprobieren?? Let`s go!!
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Silke ist telefonisch bei Fragen erreichbar unter 0176/51485465. Allerdings werden die Infos per E-Mail verschickt, daher ist E-Mail Kontakt bevorzugt.
Die Corona-Schutzverordnung hat sich nicht wesentlich für uns geändert.
Sport im Freien mit 2G (Genesen oder Geimpft)
Sport + Gastronomie in Innenräumen mit 2G+ Regel (Genesen oder Geimpft plus Test). Die zusätzliche Testpflicht entfällt für Personen, die über eine wirksame Auffrischungsimpfung (Booster) verfügen. Weitere Alternativen siehe Grafik unten.
Teilnehmer haben dies mittels Impfpass oder Impf-App bzw. schriftlichem Nachweis bei Beginn der jeweiligen Veranstaltung nachzuweisen.
Es gilt weiterhin im öffentlichen Personen-Nahverkehr die 3G-Regel, aber auch die Maskenpflicht.
Die Corona-Schutzverordnung unterscheidet vor allem zwischen:
Sport im Freien mit 2G (Genesen oder Geimpft)
Sport + Gastronomie in Innenräumen mit 2G+ Regel (Genesen oder Geimpft plus Test). Die zusätzliche Testpflicht entfällt für Personen, die über eine wirksame Auffrischungsimpfung (Booster) verfügen oder bei denen innerhalb der letzten drei Monate eine Infektion mittels PCR-Test nachgewiesen wurde, obwohl sie zuvor vollständig immunisiert waren.
Teilnehmer haben dies mittels Impfpass oder Impf-App bzw. schriftlichem Nachweis bei Beginn der jeweiligen Veranstaltung nachzuweisen.
Es gilt weiterhin im öffentlichen Personen-Nahverkehr die 3G-Regel, aber auch die Maskenpflicht.
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Hier die entsprechende Auszüge von der Stadt Essen:
„Die 2G-Regel, also der Zugang bzw. die Nutzung nur für Geimpfte und Genesene, gilt für: …die gemeinsame Sportausübung (Wettkampf und Training) im Freien auf und in Sportstätten sowie außerhalb von Sportstätten im öffentlichen Raum sowohl im Amateursport als auch im Profisport…
…. alle sonstigen gastronomischen Angebote, wenn die Nutzung sich nicht auf das bloße Abholen von Speisen und Getränken beschränkt …
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„Bei der 2G-plus-Regel erfolgt der Zugang nur für Geimpfte und Genesene, die zusätzlich einen negativen Testnachweis vorweisen können. Dieser kann in Form eines Schnelltestes (nicht älter als 24 Stunden) oder eines PCR-Testes (nicht älter als 48 Stunden) erfolgen. Die zusätzliche Testpflicht entfällt für Personen, die über eine wirksame Auffrischungsimpfung verfügen oder bei denen innerhalb der letzten drei Monate eine Infektion mittels PCR-Test nachgewiesen wurde, obwohl sie zuvor vollständig immunisiert waren. Die 2G-plus-Regel gilt für: …
die gemeinsame Sportausübung (Wettkampf und Training) in Innenräumen in Sportstätten sowie außerhalb von Sportstätten im öffentlichen Raum …
alle sonstigen gastronomischen Angebote, wenn die Nutzung sich nicht auf das bloße Abholen von Speisen und Getränken beschränkt
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Ausnahmen kann es nur aus gesundheitlichen Gründen mit Nachweis geben: „…Personen, die über ein ärztliches Attest verfügen, demzufolge sie derzeit oder bis zu einem Zeitpunkt, der höchstens sechs Wochen zurückliegt, aus gesundheitlichen Gründen nicht gegen Covid-19 geimpft werden können; diese Personen müssen über einen Testnachweis in Form eines Schnelltestes (nicht älter als 24 Stunden) oder eines PCR-Testes (nicht älter als 48 Stunden) verfügen. …“
Veraltetet, seit 13.01.2022 gilt eine verschärfte Regelung
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Die aktuelle Corona-Schutzverordnung unterscheidet aktuell vor allem zwischen:
Sport im Freien/Gastronomie mit 2G (Genesen oder Geimpft)
Sport in Innenräumen mit 2G+ Regel (Genesen oder Geimpft plus Test).
Teilnehmer haben dies mittels Impfpass oder Impf-App bzw. schriftlichem Nachweis bei Beginn der jeweiligen Veranstaltung nachzuweisen.
Es gilt weiterhin im öffentlichen Personen-Nahverkehr die 3G-Regel, aber auch die Maskenpflicht.
Hier die entsprechende Auszüge von der Stadt Essen:
„Die 2G-Regel, also der Zugang bzw. die Nutzung nur für Geimpfte und Genesene, gilt für: …die gemeinsame Sportausübung (Wettkampf und Training) im Freien auf und in Sportstätten sowie außerhalb von Sportstätten im öffentlichen Raum sowohl im Amateursport als auch im Profisport…
…. alle sonstigen gastronomischen Angebote, wenn die Nutzung sich nicht auf das bloße Abholen von Speisen und Getränken beschränkt …
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„Bei der 2G-plus-Regel erfolgt der Zugang nur für Geimpfte und Genesene, die zusätzlich einen negativen Testnachweis vorweisen können. Dieser kann in Form eines Schnelltestes (nicht älter als 24 Stunden) oder eines PCR-Testes (nicht älter als 48 Stunden) erfolgen. Die 2G-plus-Regel gilt für: …
die gemeinsame Sportausübung (Wettkampf und Training) in Innenräumen in Sportstätten sowie außerhalb von Sportstätten im öffentlichen Raum …
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Ausnahmen kann es nur aus gesundheitlichen Gründen mit Nachweis geben: „…Ebenfalls von der 2G-Regel ausgenommen sind Personen, die über ein ärztliches Attest verfügen, demzufolge sie derzeit oder bis zu einem Zeitpunkt, der höchstens sechs Wochen zurückliegt, aus gesundheitlichen Gründen nicht gegen Covid-19 geimpft werden können; diese Personen müssen über einen Testnachweis in Form eines Schnelltestes (nicht älter als 24 Stunden) oder eines PCR-Testes (nicht älter als 48 Stunden) verfügen. er als 48 Stunden) verfügen. …“
ich wünsche euch allen ein frohes und vor allem gesundes Neues Jahr 2022.
Leider hat Corona uns weiterhin kräftig im Griff und hat neuerdings mit der ansteckenderen Omikron-Variante wieder neue Einschränkungen für den Sport mit sich gebracht.
Daher sind wir gezwungen, ab sofort unser Sportangebot dementsprechend anzupassen und einen Teil davon für die nächste Zeit wieder, wie schon einmal im letzten Jahr, über Zoom über das Internet anzubieten. Darüber hinaus wird ein dritter Termin am Freitag angeboten, womit dann auch wieder das Fitnessprogramm, das ja in den letzten Monaten leider ausfallen musste, wieder möglich ist.
Hygieneregeln für Innenräume/Indoor: Der Zutritt zur Sporthalle ist nur für Teilnehmer nach der 2G-Plus-Regel, d. h. Geimpfte und Genesene mit aktuellem Test (nicht älter als 24 h) möglich (muss der Übungsleiterin vor Beginn nachgewiesen werden).
In der Halle Beachtung der AHA-Regeln. Die Mund-Nasen-Maske kann nur während der eigentlichen Sportausübung abgenommen werden.
Hygieneregeln beim Sport im Freien/Outdoor : Teilnahme ist nur nach der 2G-Regel (Geimpfte oder Genesene) möglich, die dem Übungsleiter vor Beginn nachgewiesen werden muss.
Es gelten die üblichen AHA-Regeln; die Mund-Nasen-Maske kann bei der eigentlichen Sportausübung abgenommen werden.
Für die nächste Zeit (und bis Corona uns wiederum zu Änderungen zwingt) ist das Programm wie folgt im PDF oder unten als Text:
Mo 18.00-19.00 Uhr:Seniorengruppe: Gymnastik und Fitnessprogramm (mit Gudrun)
Ort: Turnhalle der Käthe-Kollwitz-Schule, Christinenstr. 4
Hygieneregeln: Der Zutritt zur Sporthalle ist nur für Teilnehmer nach der 2G-Plus-Regel, d. h. Geimpfte und Genesene mit aktuellem Test (nicht älter als 24 h) möglich (muss der Übungsleiterin vor Beginn nachgewiesen werden).
In der Halle Beachtung der AHA-Regeln. Die Mund-Nasen-Maske kann nur während der eigentlichen Sportausübung abgenommen werden.
Home-Sportprogramm über Zoom im Internet
(Zugangslink wird separat per Mail mitgeteilt):
Bei Problemen mit dem Zugang:
Kontakt: Wolfgang Wanzl, Tel. (0201) 47 16 33 oder
Mail:
Mi 18.00-19.00 Uhr: Wirbelsäulengymnastik, ausgezeichnet mit dem
Qualitätssiegel „Pluspunkt Gesundheit. DTB“ (mit Gudrun)
Fr 18.00-19.00 Uhr:Funktionsgymnastik, Konditions- und Fitnesstraining
für alle Altersgruppen (mit Maria)
im Freien:
Ort: überwiegend im Waldgebiet an der Schillerwiese, Eichenstraße und in angrenzenden Gebieten
Mo 09.30-11.15 Uhr: Nordic-Walking im Stadtwald; für Sportliche mit Grundkondition, ohne Anleitung, ganzjährig.
Teilnahme ist nur nach der 2G-Regel (Geimpfte oder Genesene) möglich, die dem Übungsleiter vor Beginn nachgewiesen werden muss.
Es gelten die üblichen AHA-Regeln; die Mund-Nasen-Maske kann bei der eigentlichen Sportausübung abgenommen werden.
Die Walking- und Nordic-Walking-Termine sind ein Angebot der Skigilde auch an alle Wanderer der Abteilung Essen, die nicht Mitglied der Skigilde sind, zum Mitmachen und Ausprobieren.
Sonstige Veranstaltung:
Do 10.02.22 – 15.00 h: Besichtigung einer Feuerwache der Essener Feuerwehr (es gilt 2G-Regel!!)
Anmeldung: wegen begrenzter Teilnehmerzahl bis 04.02.2022 bei
Kontakt: Edelgard Brühn Tel. (0201) 25 01 48
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