Corona-Schutzverordnung ab 04.03.2022: 3G für alle Veranstaltungen

  • Beitrag veröffentlicht:13. März 2022
  • Beitrags-Kategorie:Archiv

Aktuell seit 04.03.2022 gilt: (…) für die Gastronomie und Übernachtungsangebote sowie für den Besuch von Museen, Konzerten und weiteren Kultureinrichtungen, ebenso wie für die gemeinsame Sportausübung im Freien wie in Innenräumen die 3G-Regel: Neben geimpften und genesenen Bürger*innen haben künftig auch tagesaktuell negativ getestete Personen wieder Zugang zu diesen Angeboten. (….)

3G und Maskenpflicht im öffentlichen Nahverkehr gilt voraussichtlich weiterhin.

Teilnehmer zeigen bitte ihre Nachweise unaufgefordert den (Rad-)Wanderführern und Veranstaltungsleitern vor.

Ab 20.03.2022 werden weitere Lockerungen erwartet.

https://www.essen.de/meldungen/pressemeldung_1460890.de.html