Corona-Schutzverordnung: 3G für kontaktfreien Outdoor-Sport

Es sind nun Lockerungen erfolgt, welche auch unsere Angebote wie Wandern/Radwandern/Nordic Walking/Laufen betreffen. Weitere Lockerungen werden für Mitte März erwartet.

Die 3G-Regel, also der Zugang bzw. die Nutzung für Geimpfte, Genesene und Getestete, gilt für: (…) gemeinsame oder gleichzeitige Ausübung von kontaktfreiem Sport, wie Leichtathletik, Tennis oder Golf, im Freien im öffentlichen Raum sowie gemeinsame Sportausübung innerhalb der Kontaktbeschränkungen (von § 6 Satz 1 Nummer 1 bis 3) im Freien im öffentlichen Raum

Die 2G-plus-Regel (Zugang nur für Geimpfte und Genesene, die zusätzlich einen negativen Testnachweis vorweisen können) gilt für:

  • die gemeinsame oder gleichzeitige Sportausübung (Wettkampf und Training) in Innenräumen in Sportstätten sowie in sonstigen Innenräumen im öffentlichen Raum (unter Ausnahme der Nutzung durch Schulen, die sich nach den Regeln der Coronabetreuungsverordnung richtet) sowohl im Amateursport als auch im Profisport
  • alle sonstigen gastronomischen Angebote, wenn die Nutzung sich nicht auf das bloße Abholen von Speisen und Getränken beschränkt
  • Für die Ausnahmen zur 2G Plus Regel, bitte die Grafik unten beachten

Die 2G-Regel, also der Zugang bzw. die Nutzung nur für Geimpfte und Genesene, gilt für:

  • Museen, Ausstellungen, Gedenkstätten und sonstige Kultureinrichtungen, Konzerte, Aufführungen, Lesungen und sonstige Kulturveranstaltungen in Theatern, Kinos und sonstigen Kultureinrichtungen sowie außerhalb von Kultureinrichtungen. Dazu zählt auch die Stadtbibliothek Essen.

Website der Stadt Essen:

https://www.essen.de/leben/gesundheit/corona_virus/coronavirus_einschraenkungen_oeffentliches_leben.de.html