https://www.wanderverband.de/wandern/deutsches-wanderabzeichen/corona-sonderregelung
Kategorie: Vereinsleben
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Ab Mitte April: Jeden 2. und 4. Montag im Monat gemütliches Treffen in Stoppenberg – Mitmacher gesucht
Wir möchten den Raum für weitere gesellige Nachmittage/Spiele-Abende/Veranstaltungen etc. nutzen. Dafür suchen wir nun auch Helfer, Vorschläge und Menschen, die dann auch kommen möchten.
Meldet euch bei , wenn ihr mitmachen möchtet oder Fragen habt. Weitere Infos folgen hier auf der Website.
Leider waren durch Corona die Möglichkeiten, für Gruppen Räumlichkeiten zu bekommen, noch eingeschränkter bzw. mit hohen Kosten verbunden. Unsere Katernberger Wanderfreunde nutzen bereits seit vielen Jahren die Räumlichkeiten des Stoppenberger Rathauses für ihre geselligen monatlichen Jour Fixes. Unserem Vorstandsmitglied Andreas in Zusammenarbeit mit Heinrich ist es nun gelungen, den Raum für weitere Tage zu reservieren.
Wir denken, dies ist eine sehr gute Basis für die Weiterentwicklung der SGV-Arbeit in Essen.
Zusätzlich werden wir dies auch für interne Treffen der Wanderfürer/Wegezeichner/Vorstand nutzen.
Ab Mitte April steht uns nun jeden 2. und 4. Montag im Monat der Raum zusätzlich zur Verfügung
Jeweils 16.30 – 20.00 Uhr.
Ort: Seniorenbegnungszentrum
Rathaus Essen-Stoppenberg
Stoppenberger Platz 6Anfahrt: Strb107, Bus 160/161,140,183
Haltestelle Ernestinenstr. (107), 10 Minuten von Essen Hbf plus 5 Minuten Fußweg
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Präventionsvortrag für Senioren: “ Klüger gegen Betrüger“
Termine: 18,5.2022 1. Teil
20.7.2022 2. TeilZeit: 16.30 UhrEs spricht: Kriminalhauptkommissar Ralf Ruttkowski (Kriminalprävention/Opferschutz)Seniorenpräventionsvortrag : “ Klüger gegen Betrüger“Ort: SeniorenbegnungszentrumRathaus Essen-StoppenbergStoppenberger Platz 6Anfahrt: Strb107, Bus 160/161,140,183 -

Macht mit bei der SGV Mitgliederbefragung – Förderprojekt: Zukunft Ehrenamt sichern
Wie ihr bereits in der Kreuz&Quer lesen konntet, führt der SGV Gesamtverein zusammen mit dem Westfälischen Heimatbund ein großes vereinsweites Förderprojekt durch (Infos hier).
Wenn ihr eure E-Mail Adresse für die Mitgliedsverwaltung hinterlegt habt, habt ihr schon eine Mail bekommen.
Ansonsten könnt ihr als Mitglied nun über den Umfragelink unten teilnehmen:
Jeder der mitmacht hilft, dass wir eine solide Datenbasis erhalten, auf der wir Maßnahmen zur Sicherung des Ehrenamts in der Zukunft aufbauen können.
Nehmt euch einen kurzen Moment Zeit (ca. 5-10 Minuten) und macht mit bei unserer Mitgliederbefragung, die wir im Zuge des Förderprojekts „Zukunft Ehrenamt sichern“ durchführen.
https://www.surveymonkey.de/r/EhrenamtSuedwestfalenBefragungMitglieder
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Corona-Schutzverordnung: 3G für kontaktfreien Outdoor-Sport
Es sind nun Lockerungen erfolgt, welche auch unsere Angebote wie Wandern/Radwandern/Nordic Walking/Laufen betreffen. Weitere Lockerungen werden für Mitte März erwartet.
Die 3G-Regel, also der Zugang bzw. die Nutzung für Geimpfte, Genesene und Getestete, gilt für: (…) gemeinsame oder gleichzeitige Ausübung von kontaktfreiem Sport, wie Leichtathletik, Tennis oder Golf, im Freien im öffentlichen Raum sowie gemeinsame Sportausübung innerhalb der Kontaktbeschränkungen (von § 6 Satz 1 Nummer 1 bis 3) im Freien im öffentlichen Raum
Die 2G-plus-Regel (Zugang nur für Geimpfte und Genesene, die zusätzlich einen negativen Testnachweis vorweisen können) gilt für:
- die gemeinsame oder gleichzeitige Sportausübung (Wettkampf und Training) in Innenräumen in Sportstätten sowie in sonstigen Innenräumen im öffentlichen Raum (unter Ausnahme der Nutzung durch Schulen, die sich nach den Regeln der Coronabetreuungsverordnung richtet) sowohl im Amateursport als auch im Profisport
- alle sonstigen gastronomischen Angebote, wenn die Nutzung sich nicht auf das bloße Abholen von Speisen und Getränken beschränkt
- Für die Ausnahmen zur 2G Plus Regel, bitte die Grafik unten beachten
Die 2G-Regel, also der Zugang bzw. die Nutzung nur für Geimpfte und Genesene, gilt für:
- Museen, Ausstellungen, Gedenkstätten und sonstige Kultureinrichtungen, Konzerte, Aufführungen, Lesungen und sonstige Kulturveranstaltungen in Theatern, Kinos und sonstigen Kultureinrichtungen sowie außerhalb von Kultureinrichtungen. Dazu zählt auch die Stadtbibliothek Essen.
Website der Stadt Essen:
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Corona-Schutzverordnung bis 03.03.2022: 3G für kontaktfreien Outdoor-Sport
Es sind nun Lockerungen erfolgt, welche auch unsere Angebote wie Wandern/Radwandern/Nordic Walking/Laufen betreffen. Weitere Lockerungen werden für Mitte März erwartet.Die 3G-Regel, also der Zugang bzw. die Nutzung für Geimpfte, Genesene und Getestete, gilt für: (…) gemeinsame oder gleichzeitige Ausübung von kontaktfreiem Sport, wie Leichtathletik, Tennis oder Golf, im Freien im öffentlichen Raum sowie gemeinsame Sportausübung innerhalb der Kontaktbeschränkungen (von § 6 Satz 1 Nummer 1 bis 3) im Freien im öffentlichen Raum
Die 2G-plus-Regel (Zugang nur für Geimpfte und Genesene, die zusätzlich einen negativen Testnachweis vorweisen können) gilt für:
- die gemeinsame oder gleichzeitige Sportausübung (Wettkampf und Training) in Innenräumen in Sportstätten sowie in sonstigen Innenräumen im öffentlichen Raum (unter Ausnahme der Nutzung durch Schulen, die sich nach den Regeln der Coronabetreuungsverordnung richtet) sowohl im Amateursport als auch im Profisport
- alle sonstigen gastronomischen Angebote, wenn die Nutzung sich nicht auf das bloße Abholen von Speisen und Getränken beschränkt
- Für die Ausnahmen zur 2G Plus Regel, bitte die Grafik unten beachten
Die 2G-Regel, also der Zugang bzw. die Nutzung nur für Geimpfte und Genesene, gilt für:
- Museen, Ausstellungen, Gedenkstätten und sonstige Kultureinrichtungen, Konzerte, Aufführungen, Lesungen und sonstige Kulturveranstaltungen in Theatern, Kinos und sonstigen Kultureinrichtungen sowie außerhalb von Kultureinrichtungen. Dazu zählt auch die Stadtbibliothek Essen.
https://www.essen.de/leben/gesundheit/corona_virus/coronavirus_einschraenkungen_oeffentliches_leben.de.html
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Corona-Schutzverordnung ab 28.12.2021: 2G für Outdoor /2G+ für Indoor Sport
Veraltetet, seit 13.01.2022 gilt eine verschärfte Regelung
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Die aktuelle Corona-Schutzverordnung unterscheidet aktuell vor allem zwischen:
- Sport im Freien/Gastronomie mit 2G (Genesen oder Geimpft)
- Sport in Innenräumen mit 2G+ Regel (Genesen oder Geimpft plus Test).
Teilnehmer haben dies mittels Impfpass oder Impf-App bzw. schriftlichem Nachweis bei Beginn der jeweiligen Veranstaltung nachzuweisen.
Es gilt weiterhin im öffentlichen Personen-Nahverkehr die 3G-Regel, aber auch die Maskenpflicht.
Hier die entsprechende Auszüge von der Stadt Essen:
„Die 2G-Regel, also der Zugang bzw. die Nutzung nur für Geimpfte und Genesene, gilt für: …die gemeinsame Sportausübung (Wettkampf und Training) im Freien auf und in Sportstätten sowie außerhalb von Sportstätten im öffentlichen Raum sowohl im Amateursport als auch im Profisport…
…. alle sonstigen gastronomischen Angebote, wenn die Nutzung sich nicht auf das bloße Abholen von Speisen und Getränken beschränkt …
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„Bei der 2G-plus-Regel erfolgt der Zugang nur für Geimpfte und Genesene, die zusätzlich einen negativen Testnachweis vorweisen können. Dieser kann in Form eines Schnelltestes (nicht älter als 24 Stunden) oder eines PCR-Testes (nicht älter als 48 Stunden) erfolgen. Die 2G-plus-Regel gilt für: …
- die gemeinsame Sportausübung (Wettkampf und Training) in Innenräumen in Sportstätten sowie außerhalb von Sportstätten im öffentlichen Raum …
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Ausnahmen kann es nur aus gesundheitlichen Gründen mit Nachweis geben: „…Ebenfalls von der 2G-Regel ausgenommen sind Personen, die über ein ärztliches Attest verfügen, demzufolge sie derzeit oder bis zu einem Zeitpunkt, der höchstens sechs Wochen zurückliegt, aus gesundheitlichen Gründen nicht gegen Covid-19 geimpft werden können; diese Personen müssen über einen Testnachweis in Form eines Schnelltestes (nicht älter als 24 Stunden) oder eines PCR-Testes (nicht älter als 48 Stunden) verfügen. er als 48 Stunden) verfügen. …“
Hier die Infos der Stadt Essen:


