Kategorie: Ausfall oder Änderungen

  • Wanderung Lembeck/Schermbeck vom 30.04.2022 wird auf 14.05.2022 verschoben

    Liebe Wanderfreunde,

    die Wanderung von Andreas wird verschoben von 30.04.22 auf 14.05.22.

    Abfahrtszeiten und Route bleiben gleich

     

    Samstag, 14.05.2022

    X Von Lembeck nach Schermbeck

    Abfahrt: 7.38 Uhr Abzw. Ktbg., Strb. 107 Ri. Essen Hbf

    8.31 Uhr Essen Hbf, RB 45 Ri. Coesfeld

    Preisstufe B

    Anmeldung erforderlich Wfr. Andreas Nowicki

     

    (Ursprünglich war eine Verschiebung auf den 21.05.2022 angekündigt. Da jedoch Essen.Original an dem Wochenende stattfindet, wird es nun vom 30.04.2022 auf den 14.05.2022 verschoben.)

  • Wanderung am 15.04.2022 (Karfreitag) fällt aus

    Diese Wanderung von Heinrich Meyer fällt ersatzlos aus:

    Freitag, 15. April 2022 (Karfreitag)

    T Traditionelles Fischessen

    Duisburg-Walsum – Götterswickerham

    Wfr. Heinrich Meyer

  • Corona-Schutzverordnung bis 30.04.2022: Einschränkungen bei Sport und Gastronomie wurden aufgehoben

    Bei Sport, Gastronomie und Freizeit wurden Anforderungen bezüglich Impf- und Testnachweisen aufgehoben.

    Eine Unterscheidung zwischen Outdoor und Indoor-Räumlichkeiten besteht nicht mehr.

    Maskenpflicht gilt nur noch im öffentlichen Personen-Nahverkehr.

    https://www.essen.de/leben/gesundheit/corona_virus/coronavirus_einschraenkungen_oeffentliches_leben.de.html

    Ausnahmen:

    • Die Skigilde wendet aktuell noch strengere Regeln für Hallensport an.
    • Die  Burgaltendorfer Wanderungen, welche in Burgaltendorf starten, wenden weiterhin 3 – G – Regeln an (Genesen oder Geimpft oder Getestet)

     

  • Corona-Schutzverordnung: 3G für kontaktfreien Outdoor-Sport

    Es sind nun Lockerungen erfolgt, welche auch unsere Angebote wie Wandern/Radwandern/Nordic Walking/Laufen betreffen. Weitere Lockerungen werden für Mitte März erwartet.

    Die 3G-Regel, also der Zugang bzw. die Nutzung für Geimpfte, Genesene und Getestete, gilt für: (…) gemeinsame oder gleichzeitige Ausübung von kontaktfreiem Sport, wie Leichtathletik, Tennis oder Golf, im Freien im öffentlichen Raum sowie gemeinsame Sportausübung innerhalb der Kontaktbeschränkungen (von § 6 Satz 1 Nummer 1 bis 3) im Freien im öffentlichen Raum

    Die 2G-plus-Regel (Zugang nur für Geimpfte und Genesene, die zusätzlich einen negativen Testnachweis vorweisen können) gilt für:

    • die gemeinsame oder gleichzeitige Sportausübung (Wettkampf und Training) in Innenräumen in Sportstätten sowie in sonstigen Innenräumen im öffentlichen Raum (unter Ausnahme der Nutzung durch Schulen, die sich nach den Regeln der Coronabetreuungsverordnung richtet) sowohl im Amateursport als auch im Profisport
    • alle sonstigen gastronomischen Angebote, wenn die Nutzung sich nicht auf das bloße Abholen von Speisen und Getränken beschränkt
    • Für die Ausnahmen zur 2G Plus Regel, bitte die Grafik unten beachten

    Die 2G-Regel, also der Zugang bzw. die Nutzung nur für Geimpfte und Genesene, gilt für:

    • Museen, Ausstellungen, Gedenkstätten und sonstige Kultureinrichtungen, Konzerte, Aufführungen, Lesungen und sonstige Kulturveranstaltungen in Theatern, Kinos und sonstigen Kultureinrichtungen sowie außerhalb von Kultureinrichtungen. Dazu zählt auch die Stadtbibliothek Essen.

    Website der Stadt Essen:

    https://www.essen.de/leben/gesundheit/corona_virus/coronavirus_einschraenkungen_oeffentliches_leben.de.html

  • Corona-Schutzverordnung bis 03.03.2022: 3G für kontaktfreien Outdoor-Sport

    Es sind nun Lockerungen erfolgt, welche auch unsere Angebote wie Wandern/Radwandern/Nordic Walking/Laufen betreffen. Weitere Lockerungen werden für Mitte März erwartet.

    Die 3G-Regel, also der Zugang bzw. die Nutzung für Geimpfte, Genesene und Getestete, gilt für: (…) gemeinsame oder gleichzeitige Ausübung von kontaktfreiem Sport, wie Leichtathletik, Tennis oder Golf, im Freien im öffentlichen Raum sowie gemeinsame Sportausübung innerhalb der Kontaktbeschränkungen (von § 6 Satz 1 Nummer 1 bis 3) im Freien im öffentlichen Raum

    Die 2G-plus-Regel (Zugang nur für Geimpfte und Genesene, die zusätzlich einen negativen Testnachweis vorweisen können) gilt für:

    • die gemeinsame oder gleichzeitige Sportausübung (Wettkampf und Training) in Innenräumen in Sportstätten sowie in sonstigen Innenräumen im öffentlichen Raum (unter Ausnahme der Nutzung durch Schulen, die sich nach den Regeln der Coronabetreuungsverordnung richtet) sowohl im Amateursport als auch im Profisport
    • alle sonstigen gastronomischen Angebote, wenn die Nutzung sich nicht auf das bloße Abholen von Speisen und Getränken beschränkt
    • Für die Ausnahmen zur 2G Plus Regel, bitte die Grafik unten beachten

    Die 2G-Regel, also der Zugang bzw. die Nutzung nur für Geimpfte und Genesene, gilt für:

    • Museen, Ausstellungen, Gedenkstätten und sonstige Kultureinrichtungen, Konzerte, Aufführungen, Lesungen und sonstige Kulturveranstaltungen in Theatern, Kinos und sonstigen Kultureinrichtungen sowie außerhalb von Kultureinrichtungen. Dazu zählt auch die Stadtbibliothek Essen.

     

    https://www.essen.de/leben/gesundheit/corona_virus/coronavirus_einschraenkungen_oeffentliches_leben.de.html

  • Corona-Schutzverordung ab 09.02.22: Outdoor mit 2G – Indoor mit 2G+

    Corona-Schutzverordung ab 09.02.22: Outdoor mit 2G – Indoor mit 2G+

    Die Corona-Schutzverordnung hat sich nicht wesentlich für uns geändert.

    • Sport im Freien mit 2G (Genesen oder Geimpft)
    • Sport + Gastronomie in Innenräumen mit 2G+ Regel (Genesen oder Geimpft plus Test). Die zusätzliche Testpflicht entfällt für Personen, die über eine wirksame Auffrischungsimpfung (Booster) verfügen. Weitere Alternativen siehe Grafik unten. 

    Teilnehmer haben dies mittels Impfpass oder Impf-App bzw. schriftlichem Nachweis bei Beginn der jeweiligen Veranstaltung nachzuweisen.

    Es gilt weiterhin im öffentlichen Personen-Nahverkehr die 3G-Regel, aber auch die Maskenpflicht.

    https://www.essen.de/leben/gesundheit/corona_virus/coronavirus_einschraenkungen_oeffentliches_leben.de.html

     

  • Corona-Schutzverordnung ab 13.01.2022: 2G für Outdoor /2G+ oder 2G Booster für Indoor

    Corona-Schutzverordnung ab 13.01.2022: 2G für Outdoor /2G+ oder 2G Booster für Indoor

    Die Corona-Schutzverordnung unterscheidet vor allem zwischen:

    • Sport im Freien mit 2G (Genesen oder Geimpft)
    • Sport + Gastronomie in Innenräumen mit 2G+ Regel (Genesen oder Geimpft plus Test). Die zusätzliche Testpflicht entfällt für Personen, die über eine wirksame Auffrischungsimpfung (Booster) verfügen oder bei denen innerhalb der letzten drei Monate eine Infektion mittels PCR-Test nachgewiesen wurde, obwohl sie zuvor vollständig immunisiert waren.

    Teilnehmer haben dies mittels Impfpass oder Impf-App bzw. schriftlichem Nachweis bei Beginn der jeweiligen Veranstaltung nachzuweisen.

    Es gilt weiterhin im öffentlichen Personen-Nahverkehr die 3G-Regel, aber auch die Maskenpflicht.

    ***

    Hier die entsprechende Auszüge von der Stadt Essen:

    „Die 2G-Regel, also der Zugang bzw. die Nutzung nur für Geimpfte und Genesene, gilt für: …die gemeinsame Sportausübung (Wettkampf und Training) im Freien auf und in Sportstätten sowie außerhalb von Sportstätten im öffentlichen Raum sowohl im Amateursport als auch im Profisport…

    …. alle sonstigen gastronomischen Angebote, wenn die Nutzung sich nicht auf das bloße Abholen von Speisen und Getränken beschränkt …

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    Bei der 2G-plus-Regel erfolgt der Zugang nur für Geimpfte und Genesene, die zusätzlich einen negativen Testnachweis vorweisen können. Dieser kann in Form eines Schnelltestes (nicht älter als 24 Stunden) oder eines PCR-Testes (nicht älter als 48 Stunden) erfolgen. Die zusätzliche Testpflicht entfällt für Personen, die über eine wirksame Auffrischungsimpfung verfügen oder bei denen innerhalb der letzten drei Monate eine Infektion mittels PCR-Test nachgewiesen wurde, obwohl sie zuvor vollständig immunisiert waren. Die 2G-plus-Regel gilt für: …

    • die gemeinsame Sportausübung (Wettkampf und Training) in Innenräumen in Sportstätten sowie außerhalb von Sportstätten im öffentlichen Raum …
    • alle sonstigen gastronomischen Angebote, wenn die Nutzung sich nicht auf das bloße Abholen von Speisen und Getränken beschränkt

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    Ausnahmen kann es nur aus gesundheitlichen Gründen mit Nachweis geben: „…Personen, die über ein ärztliches Attest verfügen, demzufolge sie derzeit oder bis zu einem Zeitpunkt, der höchstens sechs Wochen zurückliegt, aus gesundheitlichen Gründen nicht gegen Covid-19 geimpft werden können; diese Personen müssen über einen Testnachweis in Form eines Schnelltestes (nicht älter als 24 Stunden) oder eines PCR-Testes (nicht älter als 48 Stunden) verfügen. …“

    Hier die Infos der Stadt Essen:

    https://www.essen.de/leben/gesundheit/corona_virus/coronavirus_einschraenkungen_oeffentliches_leben.de.html

  • Wanderung am 02.01.2022: 8 km

    Da im Druckprogramm ein Leerzeichen fehlt, möchten wir betonen, dass die Wanderung 8 km lang ist (und nicht 2,8).

    Sonntag, 02. Januar 2022

    „Wattenscheider Rundweg“ Teil 2 / 8 km

    BO Westenfeld, Sevinghausen, E Freisenbruch, Bf. Eiberg

    Treff 9:55 Uhr Essen Hbf, Abf. 10:13Uhr RE 11 Ri. Dortmund bis Wattenscheid

    Hin Preisstufe B, zurück Preisstufe A

    Wfr. Jens Dobrunz 0157 88 94 70 31