Kategorie: Ausfall oder Änderungen

  • Corona-Schutzverordnung: 3G für kontaktfreien Outdoor-Sport

    Es sind nun Lockerungen erfolgt, welche auch unsere Angebote wie Wandern/Radwandern/Nordic Walking/Laufen betreffen. Weitere Lockerungen werden für Mitte März erwartet.

    Die 3G-Regel, also der Zugang bzw. die Nutzung für Geimpfte, Genesene und Getestete, gilt für: (…) gemeinsame oder gleichzeitige Ausübung von kontaktfreiem Sport, wie Leichtathletik, Tennis oder Golf, im Freien im öffentlichen Raum sowie gemeinsame Sportausübung innerhalb der Kontaktbeschränkungen (von § 6 Satz 1 Nummer 1 bis 3) im Freien im öffentlichen Raum

    Die 2G-plus-Regel (Zugang nur für Geimpfte und Genesene, die zusätzlich einen negativen Testnachweis vorweisen können) gilt für:

    • die gemeinsame oder gleichzeitige Sportausübung (Wettkampf und Training) in Innenräumen in Sportstätten sowie in sonstigen Innenräumen im öffentlichen Raum (unter Ausnahme der Nutzung durch Schulen, die sich nach den Regeln der Coronabetreuungsverordnung richtet) sowohl im Amateursport als auch im Profisport
    • alle sonstigen gastronomischen Angebote, wenn die Nutzung sich nicht auf das bloße Abholen von Speisen und Getränken beschränkt
    • Für die Ausnahmen zur 2G Plus Regel, bitte die Grafik unten beachten

    Die 2G-Regel, also der Zugang bzw. die Nutzung nur für Geimpfte und Genesene, gilt für:

    • Museen, Ausstellungen, Gedenkstätten und sonstige Kultureinrichtungen, Konzerte, Aufführungen, Lesungen und sonstige Kulturveranstaltungen in Theatern, Kinos und sonstigen Kultureinrichtungen sowie außerhalb von Kultureinrichtungen. Dazu zählt auch die Stadtbibliothek Essen.

    Website der Stadt Essen:

    https://www.essen.de/leben/gesundheit/corona_virus/coronavirus_einschraenkungen_oeffentliches_leben.de.html

  • Corona-Schutzverordnung bis 03.03.2022: 3G für kontaktfreien Outdoor-Sport

    Es sind nun Lockerungen erfolgt, welche auch unsere Angebote wie Wandern/Radwandern/Nordic Walking/Laufen betreffen. Weitere Lockerungen werden für Mitte März erwartet.

    Die 3G-Regel, also der Zugang bzw. die Nutzung für Geimpfte, Genesene und Getestete, gilt für: (…) gemeinsame oder gleichzeitige Ausübung von kontaktfreiem Sport, wie Leichtathletik, Tennis oder Golf, im Freien im öffentlichen Raum sowie gemeinsame Sportausübung innerhalb der Kontaktbeschränkungen (von § 6 Satz 1 Nummer 1 bis 3) im Freien im öffentlichen Raum

    Die 2G-plus-Regel (Zugang nur für Geimpfte und Genesene, die zusätzlich einen negativen Testnachweis vorweisen können) gilt für:

    • die gemeinsame oder gleichzeitige Sportausübung (Wettkampf und Training) in Innenräumen in Sportstätten sowie in sonstigen Innenräumen im öffentlichen Raum (unter Ausnahme der Nutzung durch Schulen, die sich nach den Regeln der Coronabetreuungsverordnung richtet) sowohl im Amateursport als auch im Profisport
    • alle sonstigen gastronomischen Angebote, wenn die Nutzung sich nicht auf das bloße Abholen von Speisen und Getränken beschränkt
    • Für die Ausnahmen zur 2G Plus Regel, bitte die Grafik unten beachten

    Die 2G-Regel, also der Zugang bzw. die Nutzung nur für Geimpfte und Genesene, gilt für:

    • Museen, Ausstellungen, Gedenkstätten und sonstige Kultureinrichtungen, Konzerte, Aufführungen, Lesungen und sonstige Kulturveranstaltungen in Theatern, Kinos und sonstigen Kultureinrichtungen sowie außerhalb von Kultureinrichtungen. Dazu zählt auch die Stadtbibliothek Essen.

     

    https://www.essen.de/leben/gesundheit/corona_virus/coronavirus_einschraenkungen_oeffentliches_leben.de.html

  • Corona-Schutzverordung ab 09.02.22: Outdoor mit 2G – Indoor mit 2G+

    Corona-Schutzverordung ab 09.02.22: Outdoor mit 2G – Indoor mit 2G+

    Die Corona-Schutzverordnung hat sich nicht wesentlich für uns geändert.

    • Sport im Freien mit 2G (Genesen oder Geimpft)
    • Sport + Gastronomie in Innenräumen mit 2G+ Regel (Genesen oder Geimpft plus Test). Die zusätzliche Testpflicht entfällt für Personen, die über eine wirksame Auffrischungsimpfung (Booster) verfügen. Weitere Alternativen siehe Grafik unten. 

    Teilnehmer haben dies mittels Impfpass oder Impf-App bzw. schriftlichem Nachweis bei Beginn der jeweiligen Veranstaltung nachzuweisen.

    Es gilt weiterhin im öffentlichen Personen-Nahverkehr die 3G-Regel, aber auch die Maskenpflicht.

    https://www.essen.de/leben/gesundheit/corona_virus/coronavirus_einschraenkungen_oeffentliches_leben.de.html

     

  • Corona-Schutzverordnung ab 13.01.2022: 2G für Outdoor /2G+ oder 2G Booster für Indoor

    Corona-Schutzverordnung ab 13.01.2022: 2G für Outdoor /2G+ oder 2G Booster für Indoor

    Die Corona-Schutzverordnung unterscheidet vor allem zwischen:

    • Sport im Freien mit 2G (Genesen oder Geimpft)
    • Sport + Gastronomie in Innenräumen mit 2G+ Regel (Genesen oder Geimpft plus Test). Die zusätzliche Testpflicht entfällt für Personen, die über eine wirksame Auffrischungsimpfung (Booster) verfügen oder bei denen innerhalb der letzten drei Monate eine Infektion mittels PCR-Test nachgewiesen wurde, obwohl sie zuvor vollständig immunisiert waren.

    Teilnehmer haben dies mittels Impfpass oder Impf-App bzw. schriftlichem Nachweis bei Beginn der jeweiligen Veranstaltung nachzuweisen.

    Es gilt weiterhin im öffentlichen Personen-Nahverkehr die 3G-Regel, aber auch die Maskenpflicht.

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    Hier die entsprechende Auszüge von der Stadt Essen:

    „Die 2G-Regel, also der Zugang bzw. die Nutzung nur für Geimpfte und Genesene, gilt für: …die gemeinsame Sportausübung (Wettkampf und Training) im Freien auf und in Sportstätten sowie außerhalb von Sportstätten im öffentlichen Raum sowohl im Amateursport als auch im Profisport…

    …. alle sonstigen gastronomischen Angebote, wenn die Nutzung sich nicht auf das bloße Abholen von Speisen und Getränken beschränkt …

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    Bei der 2G-plus-Regel erfolgt der Zugang nur für Geimpfte und Genesene, die zusätzlich einen negativen Testnachweis vorweisen können. Dieser kann in Form eines Schnelltestes (nicht älter als 24 Stunden) oder eines PCR-Testes (nicht älter als 48 Stunden) erfolgen. Die zusätzliche Testpflicht entfällt für Personen, die über eine wirksame Auffrischungsimpfung verfügen oder bei denen innerhalb der letzten drei Monate eine Infektion mittels PCR-Test nachgewiesen wurde, obwohl sie zuvor vollständig immunisiert waren. Die 2G-plus-Regel gilt für: …

    • die gemeinsame Sportausübung (Wettkampf und Training) in Innenräumen in Sportstätten sowie außerhalb von Sportstätten im öffentlichen Raum …
    • alle sonstigen gastronomischen Angebote, wenn die Nutzung sich nicht auf das bloße Abholen von Speisen und Getränken beschränkt

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    Ausnahmen kann es nur aus gesundheitlichen Gründen mit Nachweis geben: „…Personen, die über ein ärztliches Attest verfügen, demzufolge sie derzeit oder bis zu einem Zeitpunkt, der höchstens sechs Wochen zurückliegt, aus gesundheitlichen Gründen nicht gegen Covid-19 geimpft werden können; diese Personen müssen über einen Testnachweis in Form eines Schnelltestes (nicht älter als 24 Stunden) oder eines PCR-Testes (nicht älter als 48 Stunden) verfügen. …“

    Hier die Infos der Stadt Essen:

    https://www.essen.de/leben/gesundheit/corona_virus/coronavirus_einschraenkungen_oeffentliches_leben.de.html

  • Wanderung am 02.01.2022: 8 km

    Da im Druckprogramm ein Leerzeichen fehlt, möchten wir betonen, dass die Wanderung 8 km lang ist (und nicht 2,8).

    Sonntag, 02. Januar 2022

    „Wattenscheider Rundweg“ Teil 2 / 8 km

    BO Westenfeld, Sevinghausen, E Freisenbruch, Bf. Eiberg

    Treff 9:55 Uhr Essen Hbf, Abf. 10:13Uhr RE 11 Ri. Dortmund bis Wattenscheid

    Hin Preisstufe B, zurück Preisstufe A

    Wfr. Jens Dobrunz 0157 88 94 70 31

  • Genesen oder Geimpft: Corona-Schutzverordnung ab 04.12.2021

    Die verschärfte Verordnung bezieht sich v.a. auf den Einzelhandel und Clubs/Diskotheken. Voraussichtlich bis zum 19. März 2022 gilt die neue Coronaschutzverordnung mit der 2G Regel, dass nur Corona-Genesene oder Corona-Gemipfte an Veranstaltungen teilnehmen können. Dies gilt nicht nur für Innenräume, sondern auch Outdoor-Veranstaltungen.

    Ankündigungen, dass Negativ-Tests mit erhöhten Hospitalisierungs-Kennziffern erwartet werden, sind noch kein offizieller Bestandteil der Verordnung in Essen (Stand 05.12.2021).

    Teilnehmer haben dies mittels Impfpass oder Impf-App bzw. schriftlichem Nachweis bei Beginn der jeweiligen Veranstaltung nachzuweisen.

    Ebenso gilt nun im öffentlichen Personen-Nahverkehr die 3G-Regel, aber auch weiterhin die Maskenpflicht.

    „…die gemeinsame Sportausübung (Wettkampf und Training) auf und in Sportstätten sowie außerhalb von Sportstätten im öffentlichen Raum sowohl im Amateursport als auch im Profisport,…“

    Ausnahmen kann es nur aus gesundheitlichen Gründen mit Nachweis geben: „…von der 2G-Regel ausgenommen sind Personen, die über ein ärztliches Attest verfügen, demzufolge sie derzeit oder bis zu einem Zeitpunkt, der höchstens sechs Wochen zurückliegt, aus gesundheitlichen Gründen nicht gegen Covid-19 geimpft werden können; diese Personen müssen über einen Testnachweis in Form eines Schnelltestes (nicht älter als 24 Stunden) oder eines PCR-Testes (nicht älter als 48 Stunden) verfügen. …“

    Hier die Infos der Stadt Essen:

    https://www.essen.de/leben/gesundheit/corona_virus/coronavirus_einschraenkungen_oeffentliches_leben.de.html

  • 3G Regel für Innenräume + ausgewählte Wanderungen/Keine Beschränkungen für Outdoor Aktivitäten

    Aktuell gibt es offiziell laut Coronaschutzverordnung keine Notwendigkeit, für Outdoor-Sport die sogenannte 3G Regel anzuwenden. Allerdings gilt dies für Innenräume:

    Geimpft (vollständig)

    Genesen

    Getestet negativ (nicht länger als 48 Stunden vorher)

    Somit müßten bei allen  Veranstaltungen, wo Innenräume von Gaststätten/Museen etc. genutzt werden, die entsprechenden Nachweise gegenüber den Wirten/Betreibern vorgelegt werden.

    Für die Wanderungen, welche in Burgaltendorf starten  gilt aktuell für alle Veranstaltungen die 3G-Regel. 

    Bei den Katernberger Wanderführern gilt in der Regel sowieso Voranmeldung, spätestens 2 Tage vorher.

    Hier die aktuellen Regeln der Stadt Essen:

    https://www.essen.de/leben/gesundheit/corona_virus/coronavirus_einschraenkungen_oeffentliches_leben.de.html

  • Wander-Routen und Anfahrt vom 6.11.21 und 20.11.21 mit Andreas werden getauscht

    Liebe Wanderfreunde, bitte beachten, dass die Ziele und auch Anfahrt  am 06.11.21 und 20.11.21 sich ändern.

    Diese 2 Wanderungen wurden gegeneinander ausgetauscht.

    Samstag, 06. November 2021

    Geänderte Tour ist:

    T               Rucksackwanderung mit Abtrunk zur Emschermündung
    X               Von Holten nach Dinslaken, ca, 18 Km
                      Abfahrt: 9.06 Uhr Zollverein-Nord Bf, RB32 Ri. DU Hbf
                      8.56 Uhr Essen Hbf, S3 Ri. OB Hbf
                      9.27 Uhr OB Hbf, RE5 Ri. WES
                      Preistufe: B
                      Anmeldung erforderlich                      Wfr. A. Nowicki

     

    Samstag, 20. November 2021

    Geänderte Tour ist:

    T Durch das Weitmarer Holz ins Ruhrtal – Mittagseinkehr
    Weitmar – Stiepel – Blankenstein
    Abfahrt: 8.13 Uhr Abzw. Ktbg., Strb. 107 Ri. E Hbf
    8.52 Uhr Essen Hbf, RE 1 Ri. Hamm
    Preisstufe B
    Anmeldung erforderlich Wfr. A. Nowicki