Corona-Schutzverordnung bis 30.04.2022: Einschränkungen bei Sport und Gastronomie wurden aufgehoben

Bei Sport, Gastronomie und Freizeit wurden Anforderungen bezüglich Impf- und Testnachweisen aufgehoben.

Eine Unterscheidung zwischen Outdoor und Indoor-Räumlichkeiten besteht nicht mehr.

Maskenpflicht gilt nur noch im öffentlichen Personen-Nahverkehr.

https://www.essen.de/leben/gesundheit/corona_virus/coronavirus_einschraenkungen_oeffentliches_leben.de.html

Ausnahmen: