Corona-Schutzverordung ab 09.02.22: Outdoor mit 2G – Indoor mit 2G+

Die Corona-Schutzverordnung hat sich nicht wesentlich für uns geändert.

  • Sport im Freien mit 2G (Genesen oder Geimpft)
  • Sport + Gastronomie in Innenräumen mit 2G+ Regel (Genesen oder Geimpft plus Test). Die zusätzliche Testpflicht entfällt für Personen, die über eine wirksame Auffrischungsimpfung (Booster) verfügen. Weitere Alternativen siehe Grafik unten. 

Teilnehmer haben dies mittels Impfpass oder Impf-App bzw. schriftlichem Nachweis bei Beginn der jeweiligen Veranstaltung nachzuweisen.

Es gilt weiterhin im öffentlichen Personen-Nahverkehr die 3G-Regel, aber auch die Maskenpflicht.

https://www.essen.de/leben/gesundheit/corona_virus/coronavirus_einschraenkungen_oeffentliches_leben.de.html