Kategorie: Archiv

  • Outdoor Wander- und Sportveranstaltungen finden statt mit Einschränkungen – Corona-Schutzverordnung vorerst gültig bis 30.09.2020

    Mitglieder sollten regelmäßig die SGV Essen Website auf Programm-Änderungen prüfen.

    Es gibt keine wesentlichen Neuerungen im Vergleich zu vorherigen Wochen.

    Das Ordnungsamt Essen hat bestätigt, dass auch der SGV Essen unter die gelockerten Sportbetrieb-Regelungen (kontaktfrei) fällt.

    Folgende Vorgaben sind verpflichtend zu beachten:

    – Es ist die Entscheidung des (Rad-)Wanderführers, ob die Wanderung geändert oder abgesagt wird. Wanderführer können auch Voranmeldung und eine maximale Teilnehmerzahl festlegen.

    – In Sachen „Einhaltung der Vorschriften“ ist jeder Teilnehmer für sich selbst verantwortlich und muss daher etwaige Bußgelder selbst tragen. Der SGV übernimmt keinerlei Verantwortung für das Fehlverhalten seiner Mitglieder.

    Beachtung des Mindestabstandes von 1,50 Meter oder Mund-Nase-Bedeckung. Bei Nutzung ÖPNV und Geschäften und geschlossenen Räumlichkeiten ist die Mund-Nase-Bedeckung verpflichtend. Der Wanderführer sollte vor Abfahrt prüfen, dass alle eine Maske/ Schal haben. Weiterhin bitte den Coronavirus-üblichen Hygienempfehlungen folgen. Wer krank ist bzw. Corona-Symptome hat, soll zu Hause bleiben.

    Anwesenheitsliste (Wanderstatistik) ist mit Telefonnummern zu erfassen. Dies ist auch eine Vorgabe des Ordnungsamtes Essen zur Gewährleistung der Rückverfolgbarkeit.

    Gastronomie: Auch hier sind die 1.5 Meter Abstand entscheidend, insbesondere in geschlossenen Räumen. Die Mund-Nasen-Bedeckung ist zu tragen, wenn man nicht an seinem Platz sitzt. Veranstaltungen sind mit Einschränkungen/unter Berücksichtigung der Corona-Schutzverordung möglich. Die Bedingungen sollten vorab mit dem Betreiber geprüft werden.

    Empfehlung weite Anreisen zu vermeiden: Bitte innerhalb von 40 km in der Umgebung von Essen bleiben.

    Empfehlung belebte Orte zu vermeiden: z.B. die Regattatribüne am Baldeneysee ist Sonntags besser zu vermeiden

    – Die (Rad-)Wanderführer sollten das Programm bzw. Mitgliedsausweis mitnehmen, falls es zu Kontrollen kommt.

    Die aktuelle Corona-Schutzverordnung gilt bis 30.09.2020.  Abhängig von behördlichen Vorgaben werden wir euch informieren.

    Hier gibt es noch weitere Infos:

    https://www.essen.de/leben/gesundheit/corona_virus/coronavirus_einschraenkungen_oeffentliches_leben.de.html

  • Outdoor Wander- und Sportveranstaltungen finden statt mit Einschränkungen – Corona-Schutzverordnung vorerst gültig bis 31.08.2020

    Das Ordnungsamt Essen hat bestätigt, dass auch der SGV Essen unter die gelockerten Sportbetrieb-Regelungen fällt.

    Mitglieder sollten weiterhin regelmäßig die SGV Essen Website auf Änderungen prüfen.

    Folgende Vorgaben sind zwingend zu beachten:

    – Es ist die Entscheidung des (Rad-)Wanderführers, ob die Wanderung geändert oder abgesagt wird. Wanderführer können auch Voranmeldung und eine maximale Teilnehmerzahl festlegen.

    – In Sachen „Einhaltung der Vorschriften“ ist jeder Teilnehmer für sich selbst verantwortlich und muss daher etwaige Bußgelder selbst tragen. Der SGV übernimmt keinerlei Verantwortung für das Fehlverhalten seiner Mitglieder.

    Beachtung des Mindestabstandes von 1,50 Meter oder Mund-Nase-Bedeckung. Bei Nutzung ÖPNV und Geschäften und geschlossenen Räumlichkeiten ist die Mund-Nase-Bedeckung verpflichtend. Der Wanderführer sollte vor Abfahrt prüfen, dass alle eine Maske/ Schal haben. Weiterhin bitte den Coronavirus-üblichen Hygienempfehlungen folgen. Wer krank ist bzw. Corona-Symptome hat, soll zu Hause bleiben.

    Anwesenheitsliste (Wanderstatistik) ist mit Telefonnummern zu erfassen. Dies ist auch eine Vorgabe des Ordnungsamtes Essen zur Gewährleistung der Rückverfolgbarkeit.

    Gastronomie: Auch hier sind die 1.5 Meter Abstand entscheidend. Die Mund-Nasen-Bedeckung ist zu tragen, wenn man nicht an seinem Platz sitzt. Veranstaltungen sind mit Einschränkungen/unter Berücksichtigung der Corona-Schutzverordung möglich. Die Bedingungen sollten vorab mit dem Betreiber geprüft werden.

    – Die (Rad-)Wanderführer sollten das Programm bzw. Mitgliedsausweis mitnehmen, falls es zu Kontrollen kommt.

    Empfehlung weite Anreisen zu vermeiden: Bitte innerhalb von 30 km in der Umgebung von Essen bleiben.

    Empfehlung belebte Orte zu vermeiden: z.B. die Regattatribüne am Baldeneysee ist Sonntags besser zu vermeiden

    Die aktuelle Corona-Schutzverordnung gilt bis 31.08.2020.  Abhängig von behördlichen Vorgaben werden wir euch informieren.

    Hier gibt es noch weitere Infos:

    https://www.essen.de/leben/gesundheit/corona_virus/coronavirus_einschraenkungen_oeffentliches_leben.de.html

  • Wegen Hitzewelle: Absage aller (Rad-)Wanderungen am 12.08.2020

    Liebe Rad-Wanderfreunde,

    aufgrund der weiterhin anhaltenden Hitzewelle mit angekündigten Temperaturen von 34 Grad am Mittwoch, fallen die Veranstaltungen am 12.08.2020 aus:

    • die Seniorenwanderung „Hespertal – Heidhausen“ mit Wilhelm Hostenkamp
    • die  65 km Radtour „Entlang an Ruhr und Rhein nach Düsseldorf“ mit Anna-Maria Böddecker.

    Wir bitten um Verständnis.

     

     

  • Outdoor Wander- und Sportveranstaltungen finden statt mit Einschränkungen – Corona-Schutzverordnung vorerst gültig bis 11.08.2020

    Mitglieder sollten weiterhin regelmäßig die SGV Essen Website auf Änderungen prüfen.

    Folgende Vorgaben sind zwingend zu beachten:

    Beachtung des Mindestabstandes von 1,50 Meter oder Mund-Nase-Bedeckung, auch während der (Rad-)Wanderung. Bei Nutzung ÖPNV und geschlossenen Räumlichkeiten ist die Mund-Nase-Bedeckung verpflichtend. Der Wanderführer sollte vor Abfahrt prüfen, dass alle eine Maske/ Schal haben. Weiterhin bitte den Coronavirus-üblichen Hygienempfehlungen folgen. Wer krank ist bzw. Corona-Symptome hat, soll zu Hause bleiben.

    Anwesenheitsliste (Wanderstatistik) ist mit Telefonnummern zu erfassen. Dies ist auch eine Vorgabe des Ordnungsamtes Essen zur Gewährleistung der einfachen Rückverfolgbarkeit.

    – In Sachen „Einhaltung der Vorschriften“ ist jeder Teilnehmer für sich selbst verantwortlich und muss daher etwaige Bußgelder selbst tragen. Der SGV übernimmt keinerlei Verantwortung für das Fehlverhalten seiner Mitglieder.

    – Es ist die Entscheidung des (Rad-)Wanderführers, ob die Wanderung geändert oder abgesagt wird. Wanderführer können auch Voranmeldung und eine maximale Teilnehmerzahl festlegen. Für kontaktfreien Sport gibt es offiziell keine Teilnehmer-Begrenzung.

    Gastronomie: Auch hier sind die 1.5 Meter Abstand entscheidend. Die Mund-Nasen-Bedeckung ist zu tragen, wenn man nicht an seinem Platz sitzt.

    Empfehlung weite Anreisen zu vermeiden: Bitte innerhalb von 30 km in der Umgebung von Essen bleiben.

    Empfehlung belebte Orte zu vermeiden: z.B. die Regattatribüne am Baldeneysee ist Sonntags besser zu vermeiden

    – Empfehlung, dass die (Rad-)Wanderführer das Programm bzw. Mitgliedsausweis mitnehmen, falls es zu Kontrollen kommt.

    Veranstaltungen bis zu 300 Personen sind erlaubt, aber erneut kommt es auf den 1.5 Meter Mindestabstand und die Rückverfolgbarkeit an.

    Die aktuelle Corona-Schutzverordnung gilt bis 31.08.2020.  Abhängig von behördlichen Vorgaben werden wir euch informieren.

    Hier gibt es noch weitere Infos:

    https://www.essen.de/leben/gesundheit/corona_virus/coronavirus_einschraenkungen_oeffentliches_leben.de.html

  • Gemütliches Beisammensein am 13.08.2020 fällt aus

    Liebe Wanderfreunde,

    das gemütliche Beisammensein, ursprünglich online angekündigt für den 13.08.2020 in der Melanchthon-Kirche, fällt leider aus.

    Die Coronavirus-Vorgaben konnten aufgrund der Ferien noch nicht abgestimmt werden, wann und wie die Räume wieder genutzt werden können.

    Gisela wird euch hier auf der Website informieren, sobald die gemütlichen Nachmittage wieder stattfinden können.

    Info bei Gisela Schröter Tel.: 0201/71 49 11

  • Tourverschiebung: Radwanderung – Von Ruhr zu Ruhr, die Große – von 03.06.2020 auf 10.06.2020

    Hier eine Nachricht von von unserem Radwanderführer Bernd Dressler:

    Liebe Radfreunde,

    die Tour muss aus persönlichen Gründen um 1 Woche verschoben werden auf  Mittwoch, den 10.6.2020.

    80 KM von Zorniger Ameise  (Start 9:00) bis Werden. Mit An/Abfahrt gelangt mancher schon an die 100km…(meine Vortour von Bredeney waren 93km)

    Deshalb hier die Beschreibung vom Bf. W-Vohwinkel bis zu unserer  Streckenführung

    (Der Bf. Vohwinkel ist Abbruch- und Zustiegs-Gelegenheit, wenn die Tour nur teilweise gefahren werden soll.) :

    Treffpunkt liegt 1km nördlich des Bahnhofes an der B224 (heißt hier Bahnstrasse, diese führt sinnigerweise direkt am Bahnhof) vorbei.  Dort mündet von Osten die Grünwaldstr. in die Bahnstr. Die Gruppe kommt die Grünstr. hoch und biegt in die Bahnstr. nach Norden ein. Wir werden dann ca. 50 km zurückgelegt haben.  Bis Werden dann noch 30km.

    Denkt an die Masken, wenn ihr die S-Bahn benutzt.

    Wer die Nordbahntrasse noch nicht kennt, sollte wenigstens  den 1. Teil mitfahren.

    Man schwebt über den Dächern von Wuppertal und hat super Ausblicke.

    Mögliche Einkehr im alten Bf. Sprockhövel (getrennt sitzend im Biergarten, leckerer Cappucchino 2,20Euro,

    und alter Bf. Wuppertal-Loh, sozialer Träger.

    https://de.wikipedia.org/wiki/Nordbahntrasse

    https://www.tripadvisor.de/Attraction_Review-g187388-d8135028-Reviews-Nordbahntrasse-Wuppertal_North_Rhine_Westphalia.html

  • SGV-Wanderakademie NRW nimmt Bildungsbetrieb wieder auf – Neue Website

    Dank der positiven Entwicklungen in der Corona-Pandemie hat die Landesregierung NRW am 04.05.2020 beschlossen, dass auch Bildungseinrichtungen ihren Betrieb unter Einhaltung der entsprechenden Hygienemaßnahmen wieder aufnehmen dürfen. Die ausgefallenen Veranstaltungen der letzten Wochen werden ab Juni 2020 nachgeholt. Ebenso startet auch das neue Veranstaltungsprogramm im kommenden Monat. Ab sofort ist dies über die überarbeitete Website der SGV-Wanderakademie NRW einsehbar.

    Zur neuen Website der SGV-Wanderakademie NRW:

    www.sgv-wanderakademie.de