(Rad-)Wanderungen mit Einschränkungen/AKTUALISIERT: Coronschutzverordung gültig bis 31.10.2020 plus erweiterte Regelungen Inzidenzwert >50

-> Es wird empfohlen, die (Rad-)Wanderführer vorab zu kontaktieren, ob die (Rad-)Wanderungen tatsächlich stattfinden.

*** AKTUALISIERUNG VOM 16.10.2020

Die erneute Verschärfung der Corona Regeln bezieht sich NICHT auf Breitensport/Freizeitsport.

“Mit der neuen Coronaschutzverordnung des Landes NRW gelten voraussichtlich ab morgen (17.10.) für Städte und Gemeinden, die den Inzidenzwert von 50 überschreiten, folgende Regelungen:

  • Kontaktbeschränkung im öffentlichen Raum auf maximal fünf Personen aus unterschiedlichen Haushalten
  • Beschränkung der Teilnehmerzahl für private Feiern im öffentlichen Raum auf zehn Personen
  • Sperrstunde für Gastronomiebetriebe zwischen 23 Uhr und 6 Uhr und generelles Außenabgabeverbote von Alkohol
  • Begrenzung der Teilnehmerzahl bei Veranstaltungen auf 100 Personen, Ausnahmen bis 250 Personen bedürfen eines mit dem Gesundheitsamt abgestimmten Hygienekonzeptes
  • Pflicht zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung im öffentlichen Raum, wenn Menschen eng oder dicht gedrängt zusammen sind”

https://www.essen.de/meldungen/pressemeldung_1402392.de.html

*** Hier die offizielle Meldung der Stadt Essen: Coronavirus: Essen überschreitet den Inzidenzwert von 50 – neue Allgemeinverfügung tritt ab Montag in Kraft

Die Verschärfungen beziehen sich v.a. auf Feiern und Treffen im privaten Bereich, dies betrifft nicht unmittelbar sportliche Betätigung und öffentliche Veranstaltungen.

Mitglieder sollten regelmäßig die SGV Essen Website auf Programm-Änderungen prüfen.

Folgende Vorgaben sind verpflichtend zu beachten:

– Es ist die Entscheidung des (Rad-)Wanderführers, ob die Wanderung geändert oder abgesagt wird. Wanderführer können auch Voranmeldung und eine maximale Teilnehmerzahl festlegen.

– In Sachen “Einhaltung der Vorschriften” ist jeder Teilnehmer für sich selbst verantwortlich und muss daher etwaige Bußgelder selbst tragen. Der SGV übernimmt keinerlei Verantwortung für das Fehlverhalten seiner Mitglieder.

Beachtung des Mindestabstandes von 1,50 Meter oder Mund-Nase-Bedeckung. Bei Nutzung ÖPNV und Geschäften und geschlossenen Räumlichkeiten ist die Mund-Nase-Bedeckung verpflichtend. Der Wanderführer sollte vor Abfahrt prüfen, dass alle eine Maske/ Schal haben. Weiterhin bitte den Coronavirus-üblichen Hygienempfehlungen folgen. Wer krank ist bzw. Corona-Symptome hat, soll zu Hause bleiben.

Während der (Rad-)Wanderungen bitte auch auf die Einhaltung der 1,50 Meter Mindestabstand achten!

Anwesenheitsliste (Wanderstatistik) ist mit Telefonnummern zu erfassen. Dies ist auch eine Vorgabe des Ordnungsamtes Essen zur Gewährleistung der Rückverfolgbarkeit.

Gastronomie: Auch hier sind die 1.5 Meter Abstand entscheidend, insbesondere in geschlossenen Räumen. Die Mund-Nasen-Bedeckung ist zu tragen, wenn man nicht an seinem Platz sitzt. Veranstaltungen sind mit Einschränkungen/unter Berücksichtigung der Corona-Schutzverordung möglich. Die Bedingungen sollten vorab mit dem Betreiber geprüft werden. Da aufgrund des Wetter die Nutzung von Außengastronomie wahrscheinlich nicht mehr möglich ist, sollte geprüft werden ob die Platzverhältnisse innen ausreichend großzügig sind.

Empfehlung weite Anreisen zu vermeiden: Bitte innerhalb von 30 km in der Umgebung von Essen bleiben. Für Tagesreisen in andere Städte gibt es offizielle keine Einschränkungen. Beherbergungsverbote bei Übernachtungen sind konkret zu prüfen.

Empfehlung belebte Orte zu vermeiden: z.B. die Regattatribüne am Baldeneysee ist Sonntags besser zu vermeiden

– Die (Rad-)Wanderführer sollten das Programm bzw. Mitgliedsausweis mitnehmen, falls es zu Kontrollen kommt.

Die aktuelle Corona-Schutzverordnung gilt bis 31.10.2020.  Abhängig von behördlichen Vorgaben werden wir euch informieren.

Hier gibt es noch weitere Infos:

https://www.essen.de/leben/gesundheit/corona_virus/coronavirus_einschraenkungen_oeffentliches_leben.de.html

https://www.essen.de/meldungen/pressemeldung_1402077.de.html