Genesen oder Geimpft: Corona-Schutzverordnung ab 04.12.2021

Die verschärfte Verordnung bezieht sich v.a. auf den Einzelhandel und Clubs/Diskotheken. Voraussichtlich bis zum 19. März 2022 gilt die neue Coronaschutzverordnung mit der 2G Regel, dass nur Corona-Genesene oder Corona-Gemipfte an Veranstaltungen teilnehmen können. Dies gilt nicht nur für Innenräume, sondern auch Outdoor-Veranstaltungen.

Ankündigungen, dass Negativ-Tests mit erhöhten Hospitalisierungs-Kennziffern erwartet werden, sind noch kein offizieller Bestandteil der Verordnung in Essen (Stand 05.12.2021).

Teilnehmer haben dies mittels Impfpass oder Impf-App bzw. schriftlichem Nachweis bei Beginn der jeweiligen Veranstaltung nachzuweisen.

Ebenso gilt nun im öffentlichen Personen-Nahverkehr die 3G-Regel, aber auch weiterhin die Maskenpflicht.

„…die gemeinsame Sportausübung (Wettkampf und Training) auf und in Sportstätten sowie außerhalb von Sportstätten im öffentlichen Raum sowohl im Amateursport als auch im Profisport,…“

Ausnahmen kann es nur aus gesundheitlichen Gründen mit Nachweis geben: „…von der 2G-Regel ausgenommen sind Personen, die über ein ärztliches Attest verfügen, demzufolge sie derzeit oder bis zu einem Zeitpunkt, der höchstens sechs Wochen zurückliegt, aus gesundheitlichen Gründen nicht gegen Covid-19 geimpft werden können; diese Personen müssen über einen Testnachweis in Form eines Schnelltestes (nicht älter als 24 Stunden) oder eines PCR-Testes (nicht älter als 48 Stunden) verfügen. …“

Hier die Infos der Stadt Essen:

https://www.essen.de/leben/gesundheit/corona_virus/coronavirus_einschraenkungen_oeffentliches_leben.de.html