Corona-Schutzverordnung ab 24.11.2021: 2G-Regel

Voraussichtlich bis zum 19. März 2022 gilt die neue Coronaschutzverordnung, dass nur Corona-Genesene oder Corona-Gemipfte an Veranstaltungen teilnehmen können. Dies gilt nicht nur für Innenräume, sondern auch Outdoor-Veranstaltungen.

Teilnehmer haben dies mittels Impfpass oder Impf-App bzw. schriftlichem Nachweis bei Beginn der jeweiligen Veranstaltung nachzuweisen.

Ebenso gilt nun im öffentlichen Personen-Nahverkehr die 3G-Regel, aber auch weiterhin die Maskenpflicht.

“…die gemeinsame Sportausübung (Wettkampf und Training) auf und in Sportstätten sowie außerhalb von Sportstätten im öffentlichen Raum sowohl im Amateursport als auch im Profisport,…”

Ausnahmen kann es nur aus gesundheitlichen Gründen mit Nachweis geben: “…von der 2G-Regel ausgenommen sind Personen, die über ein ärztliches Attest verfügen, demzufolge sie derzeit oder bis zu einem Zeitpunkt, der höchstens sechs Wochen zurückliegt, aus gesundheitlichen Gründen nicht gegen Covid-19 geimpft werden können; diese Personen müssen über einen Testnachweis in Form eines Schnelltestes (nicht älter als 24 Stunden) oder eines PCR-Testes (nicht älter als 48 Stunden) verfügen…”

Hier die Infos der Stadt Essen:

https://www.essen.de/leben/gesundheit/corona_virus/coronavirus_einschraenkungen_oeffentliches_leben.de.html