Corona-Einschränkungen Inzidenz >35: 3G Regel für Innenräume + ausgewählte Wanderungen

Aktuell gibt es offiziell laut Coronaschutzverordnung noch keine Notwendigkeit, für Outdoor-Sport die sogenannte 3G Regel anzuwenden (Geimpft, Genesen, Getestet negativ). Allerdings gilt dies bereits für Innenräume.

Es liegt jedoch im Entscheidungsrahmen der (Rad-)Wanderführer, in welcher Form die Veranstaltungen durchgeführt werden. Für die Wanderungen, welche in Katernberg und Burgaltendorf starten  (Wanderführer Beck/Meyer/Nowicki/Pfeifer/Lange/Wilcken) gilt die 3G-Regel:

Es können nur Personen teilnehmen, die vollständig geimpft, genesen oder negativ getestet wurden. Wobei das Testergebnis nicht älter als 24 Stunden sein darf. Die Wanderinnen / Wanderer werden das in geeigneter Form den Wanderführerinnen / Wanderführern nachweisen.

Bei den Katernberger Wanderführern gilt in der Regel sowieso Voranmeldung, spätestens 2 Tage vorher.

Hier die aktuellen Regeln der Stadt Essen, seit 20.8.2021 gilt eine neue Corona-Schutzverordnung:

https://www.essen.de/leben/gesundheit/corona_virus/coronavirus_einschraenkungen_oeffentliches_leben.de.html