Outdoor Wander- und Sportveranstaltungen finden statt mit Einschränkungen – Corona-Schutzverordnung vorerst gültig bis 30.09.2020

Mitglieder sollten regelmäßig die SGV Essen Website auf Programm-Änderungen prüfen.

Es gibt keine wesentlichen Neuerungen im Vergleich zu vorherigen Wochen.

Das Ordnungsamt Essen hat bestätigt, dass auch der SGV Essen unter die gelockerten Sportbetrieb-Regelungen (kontaktfrei) fällt.

Folgende Vorgaben sind verpflichtend zu beachten:

– Es ist die Entscheidung des (Rad-)Wanderführers, ob die Wanderung geändert oder abgesagt wird. Wanderführer können auch Voranmeldung und eine maximale Teilnehmerzahl festlegen.

– In Sachen „Einhaltung der Vorschriften“ ist jeder Teilnehmer für sich selbst verantwortlich und muss daher etwaige Bußgelder selbst tragen. Der SGV übernimmt keinerlei Verantwortung für das Fehlverhalten seiner Mitglieder.

Beachtung des Mindestabstandes von 1,50 Meter oder Mund-Nase-Bedeckung. Bei Nutzung ÖPNV und Geschäften und geschlossenen Räumlichkeiten ist die Mund-Nase-Bedeckung verpflichtend. Der Wanderführer sollte vor Abfahrt prüfen, dass alle eine Maske/ Schal haben. Weiterhin bitte den Coronavirus-üblichen Hygienempfehlungen folgen. Wer krank ist bzw. Corona-Symptome hat, soll zu Hause bleiben.

Anwesenheitsliste (Wanderstatistik) ist mit Telefonnummern zu erfassen. Dies ist auch eine Vorgabe des Ordnungsamtes Essen zur Gewährleistung der Rückverfolgbarkeit.

Gastronomie: Auch hier sind die 1.5 Meter Abstand entscheidend, insbesondere in geschlossenen Räumen. Die Mund-Nasen-Bedeckung ist zu tragen, wenn man nicht an seinem Platz sitzt. Veranstaltungen sind mit Einschränkungen/unter Berücksichtigung der Corona-Schutzverordung möglich. Die Bedingungen sollten vorab mit dem Betreiber geprüft werden.

Empfehlung weite Anreisen zu vermeiden: Bitte innerhalb von 40 km in der Umgebung von Essen bleiben.

Empfehlung belebte Orte zu vermeiden: z.B. die Regattatribüne am Baldeneysee ist Sonntags besser zu vermeiden

– Die (Rad-)Wanderführer sollten das Programm bzw. Mitgliedsausweis mitnehmen, falls es zu Kontrollen kommt.

Die aktuelle Corona-Schutzverordnung gilt bis 30.09.2020.  Abhängig von behördlichen Vorgaben werden wir euch informieren.

Hier gibt es noch weitere Infos:

https://www.essen.de/leben/gesundheit/corona_virus/coronavirus_einschraenkungen_oeffentliches_leben.de.html