Mitglieder sollten weiterhin regelmäßig die SGV Essen Website auf Änderungen prüfen.
Folgende Vorgaben sind zwingend zu beachten:
– Beachtung des Mindestabstandes von 1,50 Meter oder Mund-Nase-Bedeckung, auch während der (Rad-)Wanderung. Bei Nutzung ÖPNV und geschlossenen Räumlichkeiten ist die Mund-Nase-Bedeckung verpflichtend. Der Wanderführer sollte vor Abfahrt prüfen, dass alle eine Maske/ Schal haben. Weiterhin bitte den Coronavirus-üblichen Hygienempfehlungen folgen. Wer krank ist bzw. Corona-Symptome hat, soll zu Hause bleiben.
– Anwesenheitsliste (Wanderstatistik) ist mit Telefonnummern zu erfassen. Dies ist auch eine Vorgabe des Ordnungsamtes Essen zur Gewährleistung der einfachen Rückverfolgbarkeit.
– In Sachen „Einhaltung der Vorschriften“ ist jeder Teilnehmer für sich selbst verantwortlich und muss daher etwaige Bußgelder selbst tragen. Der SGV übernimmt keinerlei Verantwortung für das Fehlverhalten seiner Mitglieder.
– Es ist die Entscheidung des (Rad-)Wanderführers, ob die Wanderung geändert oder abgesagt wird. Wanderführer können auch Voranmeldung und eine maximale Teilnehmerzahl festlegen. Für kontaktfreien Sport gibt es offiziell keine Teilnehmer-Begrenzung.
– Gastronomie: Auch hier sind die 1.5 Meter Abstand entscheidend. Die Mund-Nasen-Bedeckung ist zu tragen, wenn man nicht an seinem Platz sitzt.
– Empfehlung weite Anreisen zu vermeiden: Bitte innerhalb von 30 km in der Umgebung von Essen bleiben.
– Empfehlung belebte Orte zu vermeiden: z.B. die Regattatribüne am Baldeneysee ist Sonntags besser zu vermeiden
– Empfehlung, dass die (Rad-)Wanderführer das Programm bzw. Mitgliedsausweis mitnehmen, falls es zu Kontrollen kommt.
– Veranstaltungen bis zu 300 Personen sind erlaubt, aber erneut kommt es auf den 1.5 Meter Mindestabstand und die Rückverfolgbarkeit an.
Die aktuelle Corona-Schutzverordnung gilt bis 31.08.2020. Abhängig von behördlichen Vorgaben werden wir euch informieren.
Hier gibt es noch weitere Infos: