Corona-Virus: Regelungen des Infektionsschutzgesetzes bis vorerst 7. April 2023

Für unsere Veranstaltungen ist aktuell nur die Regelung relevant, dass in öffentlichem Personennahverkehr (Bus und Bahn) und Bahn-Fernverkehr noch Maskenpflicht besteht.

Wie bereits in den letzten Monaten, sind in den Bereichen wie Sport, Gastronomie, Freizeit und Kultur Anforderungen bezüglich Impf- und Testnachweisen aufgehoben.

Bei Corona-Erkrankung gelten die jeweiligen Quarantäne-Regeln.

Hier die Infos der Stadt Essen:

https://www.essen.de/leben/gesundheit/corona_virus/coronavirus_einschraenkungen_oeffentliches_leben.de.html