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Corona-Schutzverordnung ab 21.06.2022: Keine Einschränkungen bei Outdoor-Sport und Gastronomie

In fast allen Bereichen wie Sport, Gastronomie, Freizeit und Kultur wurden Anforderungen bezüglich Impf- und Testnachweisen aufgehoben.

Eine Unterscheidung zwischen Outdoor und Indoor-Räumlichkeiten besteht nicht mehr.

*** Ausnahme: Aktuell wendet die Skigilde Essen für ihre Hallen-Kurse/Indoor weiterhin 3G an ***

Für uns relevante Maskenpflicht gilt nur noch im öffentlichen Personen-Nahverkehr.

Bei Corona-Erkrankung gelten die jeweiligen Quarantäne-Regeln.

Hier findet ihr einen Link zu den Corona-Regeln der Stadt Essen:

https://www.essen.de/leben/gesundheit/corona_virus/coronavirus_einschraenkungen_oeffentliches_leben.de.html