Festlegung des Wegeverlaufs für den Rundwanderweg “Kettwiger Panoramasteig“

Hier der Text von der Website des SGV Gesamtvereins sgv.de:

Öffentliche Bekanntmachung des Sauerländischen Gebirgsvereins (SGV) und der EMG: Festlegung des Wegeverlaufs für den Rundwanderweg “Kettwiger Panoramasteig“

In Zusammenarbeit und in Abstimmung mit der EMG- Essen Marketing GmbH soll der „Kettwiger Panoramasteig“ mit einem Sondermarkierungszeichen ausgezeichnet werden.

Der etwa 35 km lange Rundweg verläuft um die Essener Ortsteile Kettwig und Werden.

Laut § 65 Abs. 2 des Gesetzes zum Schutz der Natur in Nordrhein-Westfalen (Landesnaturschutzgesetz – LNatSchG NRW) in der derzeit gültigen Fassung vom 15.11.2016 in Verbindung mit

  • 19 Abs. 2 der Verordnung zur Durchführung des Landesnaturschutzgesetzes (DVO-LNatSchG), in Kraft getreten am 25.11.2016, ist die zur Markierung von Wanderwegen befugte Organisation, hier der SGV, verpflichtet, vor der Festlegung neuer Wanderwege die betroffenen Grundstückseigen-tümerinnen und -eigentümer sowie Grundstücksbesitzerinnen und -besitzer und deren Verbände, Gemeinden, unteren Naturschutzbehörden, Träger der Naturparke und den Landesbetrieb Wald und Holz ins Benehmen zu setzen.

Innerhalb von 6 Wochen nach Erscheinen der Bekanntmachung wird den betroffenen Grundstückseigentümerinnen und -eigentümern sowie den Grundstücksbesitzerinnen und -besitzern die Gelegenheit gegeben Einblick in die Kartenwerke zu nehmen sowie schriftliche Stellungnahmen abzugeben.

Als Ansprechpartnerin steht Ihnen Frau Henrike Pirillo zur Verfügung: Telefon 02931 – 52 48 46 oder per E-Mail h.pirillo@sgv.de.

Online Einblick in das Kartenwerk erhalten Sie nachfolgend oder in der SGV Geschäftsstelle in Arnsberg (Hasenwinkel 4, 59821 Arnsberg).