Corona-Schutzverordnung ab 21.06.2022: Keine Einschränkungen bei Outdoor-Sport und Gastronomie
In fast allen Bereichen wie Sport, Gastronomie, Freizeit und Kultur wurden Anforderungen bezüglich Impf- und Testnachweisen aufgehoben. Eine Unterscheidung zwischen Outdoor und Indoor-Räumlichkeiten besteht nicht mehr. *** Ausnahme: Aktuell wendet die Skigilde Essen für ihre Hallen-Kurse/Indoor weiterhin 3G an *** Für uns relevante Maskenpflicht gilt nur noch im öffentlichen Personen-Nahverkehr. Bei Corona-Erkrankung gelten die jeweiligen Quarantäne-Regeln. Hier findet ihr einen Link zu den Corona-Regeln der Stadt Essen: https://www.essen.de/leben/gesundheit/corona_virus/coronavirus_einschraenkungen_oeffentliches_leben.de.html