Corona-Schutzverordnung ab 24.11.2021: 2G-Regel
Voraussichtlich bis zum 19. März 2022 gilt die neue Coronaschutzverordnung, dass nur Corona-Genesene oder Corona-Gemipfte an Veranstaltungen teilnehmen können. Dies gilt nicht nur für Innenräume, sondern auch Outdoor-Veranstaltungen. Teilnehmer haben dies mittels Impfpass oder Impf-App bzw. schriftlichem Nachweis bei Beginn der jeweiligen Veranstaltung nachzuweisen. Ebenso gilt nun im öffentlichen Personen-Nahverkehr die 3G-Regel, aber auch weiterhin … Corona-Schutzverordnung ab 24.11.2021: 2G-Regel weiterlesen
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